Bau und Ausstattungsbeschreibung

1.  Das Projekt

Die KSO Immo GmbH plant in der Ortschaft Hausleiten, Marktgemeinde Waizenkirchen die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 12 Wohneinheiten, die in zwei Baukörpern gegliedert sind mit jeweils drei bzw. zwei Geschoßen mit insgesamt 16 KFZ- Stellplätzen. 


Durch die Lage des Grundstücks inmitten von Hausleiten befinden sich im Nahbereich sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen. Die beiden Gebäude sind jeweils durch ein zentrales Stiegenhaus erschlossen. Die Wohnungen haben eine Wohnfläche zwischen ca. 48 m² und ca. 97 m². Jeder Wohneinheit sind Balkone oder Terrassen zugeordnet. 


Jede Wohnung verfügt über mindestens einen KFZ- Stellplatz, zusätzlich werden noch insgesamt 4 Besucherstellplätze angeboten.

 

2. Energieausweis

Für das gesamte Wohngebäude wird ein Energieausweis erstellt. 

Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Die dabei errechneten Werte sind bedarfsorientiert ermittelt und liegen einem standardisierten Nutzerverhalten zugrunde. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Energieausweis festgestellten Werte von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen können. 

 

             HWBRef,RK : 30,6 kWh/a BT 1 bzw. 37,3kWh/a BT 2 

 

3. Baubeschreibung

3.1. Konstruktion

Außenwände inkl. tragende Innenwände sind großteils Altbestand. Ein Wärmedämmverbundsystem an den Außenwänden wird entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen ausgebildet.

Je nach bauphysikalischem Erfordernis (z.B.  bei Wohnungstrennwänden, im Bereich der  Sanitär- bzw. Kücheninstallationen) kommen entsprechende Wandstärken in  Trockenbauweise zur Ausführung. Nicht tragende Zwischenwände werden in Trockenbauweise hergestellt.  Geschoßdecken werden malerfertig gespachtelt. 

Die lichte Raumhöhe in den Wohnungen betragen ca. 250cm bis ca. 260cm.  Die tragenden Stiegenlaufplatten im Hauptstiegenhaus werden aus Stahlbeton hergestellt. 

 

3.2. Dachstuhlkonstruktion

Die Dachstuhlkonstruktion wird aus Holz nach statischen und bauphysikalischen Erfordernissen errichtet.

 

3.3. Spenglerarbeiten

Die erforderlichen Verblechungsarbeiten wie Ortgangverblechungen, div. Anschlüsse,  Entlüftungsrohre etc. werden in Zink bzw. Aluminium hergestellt. Die Rinnen- und Ablaufrohrquerschnitte werden lt.  Erfordernis ausgeführt.  

 

3.4. Fassade

Die Fassade wird mit einem Wärmedämmverbundsystem, Spachtelung inkl. Armierung und einem Deckputz hergestellt. Das moderne Fassadenbild wird mittels Dünnputz und evtl. gestalterischen Elementen ausgeführt. 

 

3.5. Estrich

Gemäß den bauphysikalischen Berechnungen werden alle Estriche in den Wohnungen und im Stiegenhaus schwimmend verlegt.  In den Wohnungen wird der Estrich als Heizestrich ausgeführt.  Die bauphysikalischen Anforderungen werden durch die Ausführung mit schwimmenden Estrichen, den eingelegten Randstreifen sowie der Trittschalldämmung erfüllt.

 

3.6. Blitzschutzanlage 

Die gesamte Wohnhausanlage wird mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet. 

 

4. Ver- und Entsorgung:

4.1. Energieversorgung

Die Stromversorgung erfolgt über das öffentliche Stromnetz und wird über die Haustechnikräume eingespeist. Die Abrechnung erfolgt wohnungsweise. 

 

4.2. PV Anlage

Die Wohnanlage verfügt über eine Photovoltaik Anlage und einem dementsprechend großen Stromspeicher. Der überschüssig erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist und kommt bei der jährliche Betriebskostenabrechnung in Abzug.

 

4.3. Heizung

Die Heizungsversorgung erfolgt zentral über eine umweltfreundliche Luftwärmepumpe. Die Wohnungen werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, welche über ein Raumthermostat gesteuert wird.  Im Bad wird ein Heizkörper als Handtuchtrockner situiert, welcher über eine elektrische Heizpatrone verfügt. Die Abrechnung erfolgt wohnungsweise, d.h.  verbrauchsabhängig pro Wohneinheit mittels Wärmemengenzähler. 

 

4.4. Wasser Ver- und Entsorgung sowie Warmwasseraufbereitung 

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über das öffentliche Wassernetz. Die Warmwassererzeugung erfolgt über die Luftwärmepumpe, ein in der Wohnungsstation integrierte Wärmetauscher in den Wohnungen sorgt für eine hygienische Bereitung des Warmwassers. Wohnungsweise Verbrauchsmessung mittels Subzähler. 

Die Entsorgung von Schmutz- und Regenwassern der Gebäude erfolgt über den Bestandskanal bzw.  das öffentliche Kanalsystem. 

 

5. Allgemeinbereiche

5.1 Hauseingang 

Die Hauseingangstüren werden in Aluminiumkonstruktion bzw. ALU-HPL ausgeführt, event. Glasfüllung mit umlaufender Gummidichtung, Objektrollenbänder und Beschläge Niro, Oberkopftürschließer.  Alle Türen welche verschiedene Brandabschnitte trennen, werden als Brandschutztüren ausgeführt. 

Für das gesamte Bauvorhaben wird eine Zentralschließanlage mit Wendeschlüsselsystem  errichtet (Produkt:  z.B.  Dorma Kaba oder gleichwertig).  Je Wohnung werden 5 Schlüssel übergeben. Im Eingangsbereich wird eine Briefkastenanlage ausgeführt, welche mit der Schließanlage  kombiniert ist.

 

5.2. Allgemeines, Stiegenhaus und Nebenräume 

Im Stiegenhaus werden die Böden von Gängen, Podesten sowie die Tritt- und Setzstufen von Stiegenläufen mit keramischen Platten belegt. 

Grundsätzlich werden die Böden der Allgemeinräume des Wohnhauses, wenn nicht anders definiert, mit Feinsteinzeug im Format 30/60cm ausgeführt. Sockelstreifen ca. 6cm, Fugenfarbe dem Farbton der Fliesen angepasst. Im Bereich der Kellerabteile und des Fahrradabstellraumes wird der Estrich versiegelt. Sämtliche Anschlüsse und Übergänge an andere Konstruktionen  werden mit Sanitärsilikon ausgebildet. 

Der Müllraum wird gesondert im Nebengebäude platziert, daher auch keine Geruchsbelästigung. 

Die Beleuchtung der Allgemeinräume wird über Bewegungsmelder gesteuert. Die vorgeschriebene Notbeleuchtung wird über Batterien versorgt. 

 

5.3 Einlagerungsräume 

Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet. Die Abteiltrennwände werden als Metallkonstruktion, das massive Vorhängeschloss mit dem Wohnungsschlüssel versperrbar, ausgeführt. 

 

5.4. Außenanlagen

An der Ostseite des Gebäudes, sind PKW – Abstellplätze entsprechend den Außengestaltungsplänen vorgesehen.

 

6. Ausstattung der Wohnungen

6.1 Fenster und Fenstertüren 

Für alle Fenster und Fenstertüren gelten die Anforderungen des Wärmeschutzes gemäß ÖNORM B8110 und die des Schallschutzes gemäß ÖNORM B8115.   

Fenster und Fenstertüren werden als Kunststoff- Alu Konstruktion ausgeführt, Farbe innen:   weiß, außen RAL 7035 Lichtgrau oder ähnlich. Generell kommt eine 3-Scheiben-Isolierverglasung zur Ausführung, Wärmeschutzglas nach bauphysikalischem Erfordernis. Bei mehrflügeligen  Fenstern wird jeweils ein Fensterflügel mit einem Einhand-Drehkippbeschlag  ausgestattet. Fensterbänke innen: Schichtstoff beleimte Spanplatten, ca. 10 -15 mm stark, Oberfläche glatt weiß, Vorderkante gerundet. Fensterbänke außen: stranggepresstes Aluminium mit Tropfnase, Oberfläche grau beschichtet.

 

6.2 Sonnenschutz 

Elektrische Raffstore bzw. Rollläden inkl. Schalter in den Wohn.- u. Aufenthaltsräumen werden standardmäßig ausgeführt. In den Bädern bzw. in den Abstellräumen ist kein Sonnenschutz vorgesehen.

 

6.3 Wohnungseingangstüren 

Die Wohnungseingangstüren werden als Sicherheitstüren ausgeführt, min. Klimaklasse B, min. Schalldämmwert 38 dB, min.  U-Wert 1,7 W/m2K, einbruchhemmend. Es kommen Holzumfassungszargen mit einer Durchgangslichte von 90/200 cm zur Ausführung, Farbe    nach Wahl des Architekten. Die Zargen sind für dreidimensionale Türbänder gerichtet.Die gefälzten Holztürblätter werden in der Dimension 90/200cm ausgeführt. 

Es kommen Sicherheitsbeschläge zur Ausführung, außen mit Knauf, innen mit Drücker,Zylinderschloss integriert in die Schließanlage des Wohnhauses, Türspion und Namenschild sind enthalten. 

 

6.4 Innentüren 

Es kommen glatte, weiße Holztüren (gefälzte Röhrenspanholztürblätter) mit beschichteter Oberfläche in Holzzargen mit Drückergarnituren aus Edelstahl inkl. Innentürschlüssel zurAusführung. Im Bad und WC erhalten die Schlösser entsprechende, im Notfall von außen öffenbare Verriegelungen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.5 Bodenbeläge 

  • Wohnbereich: In den Wohnungen kommt ein Mehrschicht–Fertigparkett 3 Schicht Eiche 3,5mm Nutzschicht 2200x209x14mm zur Ausführung. Holzsockelleisten und Alu-Übertrittschienen wo erforderlich.
  • Vorraum, Abstellraum: Fertigparkett mit Holzleisten, bzw. Fliesen 
  • Innenflur: Fertigparkett mit Holzleisten 
  • Wohnküche: Fertigparkett mit Holzleisten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sämtliche Anschlüsse und Übergänge an andere Konstruktionen werden mit Sanitärsilikon ausgebildet.  Der gesamte Boden der Bäder und Duschbäder sowie der  Spritzwasserbereich an den Wänden bei Duschen und Badewannen werden mit einer  Feuchtigkeitsabdichtung ausgeführt.

 

6.6. Wandbeläge

Badezimmer, WC: Wandfliesen 30x60 cm weiß matt, Fugenfarbe wird dem Farbton der Fliesen angepasst. Die Verfliesung erfolgt in den Nassräumen wo nötig ca. 2,05 m, die restlichen Flächen Fliesenhöhe nach Bedarf (z.B. Waschbeckenbereich, etc.); bei den WC´s in entsprechend der notwendigen Höhe (ca. 1,20 m).

 

6.7 Wand- und Deckenflächen 

Sämtliche übrigen Wand- und Deckenflächen werden mit weißer Innenraumfarbe gestrichen.

 

6.8 Balkone

Die Balkone werden über seitl. Rinnen, Fallrohre, sichtbare Einlaufgitter (Rigole) oder dergleichen entwässert. Die Balkone erhalten ein Metallgeländer, versehen mit einer Werkstoffverbundplatte (HPL/Exterior) als Füllung.

 

 

7. Haustechnik

 

7.1 Sanitärausstattung :

  • Es werden Duschen, Waschtische zur Wandmontage sowie WCs und Handwaschbecken ausgeführt.
  • In den Duschen ist eine Brausegarnitur und Duschrinne verbaut. 
  • Jedes Badezimmer verfügt über einen Badheizkörper. 
  • In jeder Wohnung befindet sich ein Anschluss für eine Waschmaschine.
  • Warm- Kaltwasser und Abflussanschluss für die Spüle, Anschluss für Geschirrspüler  mittels Doppelspindelventil am Kaltwasseranschluss der Küche. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.2 Elektroinstallation 

Die Allgemeinzähler und Wohnungszähler werden im zentralen Zählerraum montiert. In jeder Wohneinheit wird ein Subverteiler mit den entsprechenden FI-Schutzschaltern und Leitungsschutzschaltern gemäß ÖVE/Ö-Norm E 8015-2 eingebracht.

              

Anzahl der Lichtauslässe, Schalter, Steckdosen und Anschlussdosen für Telefon und Radio / TV   erfolgt nach dem Ausführungsplan des Haustechnikers bzw. nach der ÖNORM E8015-2.  Anschlussgebühren und die Beistellung von Geräten zur Inbetriebnahme von Telefon, Internet o.a. sind vom Vermieter zu leisten (z.B. SAT-Receiver). 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.3. Telefon, Internet bzw. SAT-Anlage 

Anschlüsse an das örtliche Telekom-Netz: es werden Leerverrohrungen bis zu den Wohnungsverteilern geschaffen. Die Anschluss- und Betriebsgebühren sind vom  Wohnungsmieter zu tragen. 

 

Im Stiegenhaus wird zusätzlich von den Wohnungsverteilern zum Stockwerksverteiler und weiter auf das Aufzugsdach eine Verkabelung zu einer Gemeinschafts-SAT-Anlage ausgeführt. 

 

7.4 Gegensprechanlage

Je Wohnung ist im Eingangsbereich eine Gegensprechanlage samt Türöffner vorgesehen, bzw. eine Klingel bei Wohnungstüren welche vom Außenbereich zugänglich sind.

 

7.5. Lüftung von innenliegenden Nassräumen und Abstellraum 

Innenliegende Nassräume und Abstellräume (falls Waschmaschinenanschluss vorgesehen) im Wohngebäude erhalten eine mechanische Lüftung über Dach mittels UP-Lüfter, Farbe Weiß.  In den WC´s wird der Lüfter über den Lichtschalter gesteuert und mit einem  Nachlaufrelais ausgestattet.

 

7.6. Außenanlagen

Rasenflächen werden planiert, humusiert und angesät. Parkplätze und Zufahrtsflächen werden asphaltiert. Die Abgrenzung zwischen Asphalt und Erdreich werden mittels Randsteinleisten ausgeführt.

 

8. Küche

Jede Wohnung wird mit einer Küche ausgestattet, die über Herd, Kühlschrank, Dunstabzug und Herdplatte verfügt. 

 

 

9. Grundsätzliches 

Grundsätzlich erfolgt die Bauausführung entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausstellung der Baubewilligung gültigen OIB-Richtlinien, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Alle Sicherheitseinrichtungen werden gemäß Behördenauflage ausgeführt. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei natürlichen Materialien (Parkett, usw.) Farb-und Strukturabweichungen, welche teilweise auch nur einzelne Elemente betreffen können, nicht auszuschließen sind. 

 

Änderungen der Materialien und Ausstattungen bleiben dem Bauträger insofern vorbehalten, als gegebenenfalls auch andere gleichwertige oder bessere Materialien zur Ausführung gelangen können. Ebenso sind durch technische Gegebenheiten oder behördliche Vorschriften bedingte Änderungen gegenüber den Plänen und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung noch möglich. 

 

Die in den Bauplänen ausgewiesenen Wohnnutzflächen sind Rohbaumaße (ohne Berücksichtigung der Putzstärken). Geringfügige Veränderungen bis 3% von Wohnnutzflächen bzw. Grundstücksgrößen, die sich aus der technisch- konstruktiven Ausführung von Planunterlagen oder durch behördliche Auflagen ergeben können, bleiben vorbehalten und verändern die Vertragsgrundlage nicht.

 

In den Plänen ersichtliche Einrichtungsvorschläge sind sinngemäß und nicht im Mietpreis enthalten. 

 

 

 

 

 

 

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